Rechtsprechung
BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB
Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von dem Täter nicht oder nur eingeschränkt vorzuwerfendem Anlass und Modalitäten der Tat - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung eines erheblichen Missverhältnisses zwischen der Tat und deren Anlass bei Begehung der Tat in einem schuldmindernden destruktiven Impulsdurchbruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Strafschärfende Berücksichtigung eines erheblichen Missverhältnisses zwischen der Tat und deren Anlass bei Begehung der Tat in einem schuldmindernden destruktiven Impulsdurchbruch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.03.2014 - 5 StR 69/14
Fehlende Erörterung der Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass und Modalitäten der Tat nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14 mwN). - BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte …
Auszug aus BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass und Modalitäten der Tat nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14 mwN). - BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der länger …
Auszug aus BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14
Im Ergebnis Gleiches gilt trotz offener Formulierungen (UA S. 14, 38) im Blick auf die gravierenden Auswirkungen der geistig-seelischen Beeinträchtigung des Angeklagten für die Diagnose des nach § 63 StGB erforderlichen länger dauernden Defektzustandes (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986, 2987; Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168, 169). - BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02
Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung …
Auszug aus BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass und Modalitäten der Tat nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14 mwN). - BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine …
Auszug aus BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14
Im Ergebnis Gleiches gilt trotz offener Formulierungen (UA S. 14, 38) im Blick auf die gravierenden Auswirkungen der geistig-seelischen Beeinträchtigung des Angeklagten für die Diagnose des nach § 63 StGB erforderlichen länger dauernden Defektzustandes (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986, 2987; Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168, 169).